Berlin, Germany
9. April 2013
Anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen Greenpeace-Reports zur Gefährdung von Bienen durch Insektizide fordert der Vorsitzende der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP), Wolfgang Vogel, erneut eine Bewertung der Neonikotinoide auf wissenschaftlich und praktisch fundierter Basis.
Seit Wochen wird in Brüssel über einen Verordnungsentwurf der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher (GD SANCO) zu einem weitgehenden Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die bestimmte Wirkstoffe aus der Gruppe der Neonikotinoide enthalten, diskutiert. Die GD SANCO führt den notwendigen
Bienenschutz als Begründung für ihre Initiative an. Die UFOP hat vielfach darauf hingewiesen, dass der Kommissionsvorschlag auf einer unzureichenden Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) basiert. Die Vorschläge der Kommission basierten im Wesentlichen auf Labordaten und seien daher unverhältnismäßig, betont Vogel. Wesentliche Studien aus der Praxis sowie Monitoringdaten, die die Wirksamkeit von Risikominderungsmaßnahmen
zeigen, seien nicht berücksichtigt worden.
Vogel kritisiert den aktuellen Greenpeace-Report mit einer willkürlichen Zusammenstellung von Wirkstoffen. Er sei kein Beitrag zur dringend notwendigen Versachlichung der Diskussion um den Einsatz von Neonikotinoiden in der Rapsbeizung. Wer faktisch ein Verbot der Saatgutbeizung fordere, müsse auch darlegen, wie eine alternative insektizide Behandlung aussehen soll. In der Realität stünden Alternativen nicht zur Verfügung. Flächenspritzungen seien mangels Wirksamkeit bei relevanten Schädlingen kein Ersatz für die insektizide Beizung.
Die UFOP fordert für eine Entscheidung über die Zukunft der neonikotinoiden Saatgutbeizung erneut eine wissenschaftlich und praktisch fundierte Bewertung der Wirkstoffe unter Einbeziehung der in Deutschland vorliegenden Daten zur Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen. Ackerbauern und Pflanzenzüchter haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass mit strengen Risikominderungsmaßnahmen (Verbesserungen der Qualität der Beizmittel, Zertifizierung von Beizstellen) eine sichere Anwendung von Neonikotinoiden möglich ist. Unter diesen Bedingungen haben die deutschen Zulassungsbehörden die Zulassungen für neonikotinoidhaltige Pflanzenschutzmittel für Raps aufrechterhalten. Ein weitgehendes Verbot neonikotinoidhaltiger Pflanzenschutzmittel würde den nachhaltigen Anbau von Winterraps mangels alternativer Beizmittel stark gefährden.