Germany
July 5, 2023
Die Europäische Kommission hat heute neue Vorschläge zum Umgang mit den sogenannten Neuen Genomischen Techniken (NGT) vorgelegt.
Dazu sagt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: „Für mich als Minister für Landwirtschaft und Ernährung sind bei der Regelung zu Neuer Gentechnik entscheidend, dass sowohl die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die der Landwirtschaft im Mittelpunkt der Ausgestaltung stehen. Im aktuellen Vorschlag ist das besonders bei zwei zentralen Themen nicht ausreichend berücksichtigt – bei der Patentierung und der Koexistenz. Unsere Land- und Lebensmittelwirtschaft, egal ob konventionell oder ökologisch, darf nicht in ihrer wirtschaftlichen Substanz gefährdet werden.
Dafür ist einerseits wichtig, dass die Probleme der Patentierung von Pflanzen gelöst und nicht verschärft werden. Das heißt, das Vorhaben darf nicht zur Einführung von Biopatenten durch die Hintertür führen. Das ginge zulasten unserer mittelständischen Zuchtunternehmen, die gerade in Deutschland besonders stark sind. Zudem könnten Patente auf Saatgut in der gesamten Wertschöpfungskette bis hin zum Handel zu Haftungsrisiken führen.
Außerdem braucht es wirksame Koexistenzmaßnahmen über die gesamte Wertschöpfungskette, um beiden Bereichen, also mit Agrogentechnik und ohne, weiterhin ihr Auskommen zu gewährleisten und Haftungsrisiken nicht den Unternehmen zuzumuten, die gentechnikfrei wirtschaften wollen. Kurz gesagt: Wer gentechnikfrei wirtschaften möchte, muss das weiterhin tun können.
Dem Vorsorgeprinzip muss weiterhin Rechnung getragen werden. Das Vorsorgeprinzip schützt nicht nur Gesundheit, Umwelt und Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern bietet auch den Unternehmen Sicherheit bezüglich Haftungsrisiken. Ob der vorliegende Entwurf dem gerecht wird, muss angezweifelt werden.
Im weiteren Verfahren werden wir uns in diesem Sinne konstruktiv einbringen und für eine gemeinsame Linie der Bundesregierung werben.“