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Deutschland - Nachbauerklärung online einreichen - Rückmeldefrist endet am 30. Juni 2025


Germany
March 24, 2025

Für das Anbaujahr Herbst 2024/Frühjahr 2025 kann die Nachbauerklärung unter www.stv-bonn.de ab sofort online eingereicht werden. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirtinnen und Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2025.

Wird die Zahlungs- bzw. Rückmeldefrist 30. Juni 2025 verpasst, kann das aufgrund von Sortenschutzverletzungen finanzielle und rechtliche Folgen haben. Was viele Betriebsleitende nicht wissen: nicht nur durch die Verwendung des Nachbausaatguts werden bei Missachtung der Nachbaubestimmungen die Sortenschutzrechte verletzt, sondern die so erzeugte Ernte unterliegt ebenfalls den sortenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Die STV weist in diesem Zusammenhang auch auf die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28.11.2023 hin. Mit der sogenannten „Erntegut-Entscheidung“ (X ZR 70/22) hat der BGH festgestellt, dass der Agrarhandel durch geeignete Maßnahmen sicherstellen muss, dass das Erntegut von den Betrieben ordnungsgemäß erzeugt wurde. Entweder erfolgt das durch Anbau von Zertifiziertem Saat- und Pflanzgut oder fristgerecht gemeldetem und bezahltem Nachbau.

Mit der fristgerechten und vollständigen Meldung ihres Nachbaus und der Entrichtung von Nachbaugebühren schaffen die Landwirtinnen und Landwirte die entscheidende Voraussetzung, um den Absatz ihrer Ernte nicht zu gefährden.

„Das Urteil des BGH macht unmissverständlich klar: Die Produktion der Ernte durch den Einsatz von nicht lizenziertem Nachbausaatgut lohnt sich nicht. Solches Erntegut ist nach dem Sortenschutzrecht nicht vermarktungsfähig, da es die Rechte der Sortenschutzinhaber verletzt; diese betreiben einen erheblichen Aufwand zur Züchtung neuer leistungsfähiger Sorten und sind auf die Zahlung der Nachbaugebühren angewiesen“, betont STV-Geschäftsführer Dr. Moritz von Köckritz.

Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung erreichen Landwirtinnen und Landwirte das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228 - 96 94 31 60.

 



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Website: http://www.stv-bonn.de

Published: March 24, 2025

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