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KWS sieht den Züchtungsvorbehalt durch Patententscheidung des EPA geschwächt


Einbeck, Germany
December 12, 2018
 

Für ihre Arbeit sind Pflanzenzüchter auf eine möglichst große Biodiversität angewiesen. Für ihre Arbeit sind Pflanzenzüchter auf eine möglichst große Biodiversität angewiesen.
 

Die technische Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) hat entschieden, dass eine erst im Juni 2017 vom Verwaltungsrat des EPA erlassene neue Regelung zur Patentierbarkeit von Pflanzen im Widerspruch zu Artikel 53 (b) des Europäischen Patentübereinkommen steht und damit keine Anwendung findet. Die Entscheidung bezieht sich zunächst nur auf den konkreten Fall der Patentierung einer speziellen Paprikapflanze. Es ist aber davon auszugehen, dass sie auch Auswirkungen auf ähnlich gelagerte Fälle hat. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Pflanzen, die mittels im Wesentlichen biologischer Verfahren hergestellt wurden (also durch konventionelle Züchtung) nun wieder patentierbar sind. Die schriftliche Begründung der konkreten Entscheidung wird erst in einigen Wochen vorliegen.

KWS sieht diese Entscheidung kritisch. „Durch die Patentierung solcher Pflanzen wird der Zugang zu biologischem Material für die Züchtung erschwert“, sagte das für Forschung zuständige KWS Vorstandsmitglied Léon Broers in Einbeck. „Für das Züchten neuer Sorten mit verbesserten Eigenschaften wie Dürretoleranz, Resistenzen gegen Schädlinge oder höherem Ertrag sind Züchter aber auf eine möglichst große Biodiversität angewiesen.“

Züchtungsvorbehalt geschwächt
Die Entscheidung des Patentamtes schwächt nach Überzeugung von KWS den Züchtungsvorbehalt. Dieser gestattet es jedem Züchter, die geschützten Sorten seiner Wettbewerber auch ohne deren Zustimmung für die Züchtung neuer Sorten zu nutzen und die daraus entstehenden neuen Sorten zu vermarkten. Der starke deutsche Züchtungsfortschritt ist unter anderem Ergebnis des Züchtungsvorbehaltes. Er trägt dazu bei, dass Landwirten jedes Jahr neue, leistungsfähige Sorten erhalten.

KWS befürchtet lange Rechtsunsicherheit
Auch aus diesem Grund war es der klare Wille der Europäischen Mitgliedstaaten und der EU-Kommission, konventionell gezüchtete Pflanzen von der Patentierbarkeit auszunehmen. Der Verwaltungsrat des EPA hatte daraufhin eine entsprechende Regelung (Regel 28 (2)) in die Verwaltungsrichtlinien des EPA aufgenommen. Diese steht allerdings in Widerspruch zu einer früheren Entscheidung der großen Beschwerdekammer des EPA, der sogenannten Tomate/Brokkoli II Entscheidung. Mit Blick auf diesen Widerspruch fürchtet KWS nun eine erneute jahrelange Rechtsunsicherheit, weil unklar ist, wie es in dieser Frage weitergeht.

„Das ist für alle Seiten schlecht“
„Es ist nun Aufgabe des Verwaltungsrates des Patentamtes beziehungsweise der Mitgliedstaaten des Europäischen Patentübereinkommens, diesen rechtlichen Widerspruch aufzuklären. Das Zusammenspiel der Artikel und Regeln muss unmissverständlich formuliert werden“, forderte Broers. „Das ist kompliziert und kann Jahre dauern. In der Zwischenzeit ist unsicher, welche Pflanzen patentierbar sind und welche nicht. Diese trifft sowohl die Inhaber als auch die Nutzer von Patenten. Das ist für alle Seiten schlecht.“

Um neue Sorten mit besseren Eigenschaften zu züchten, benötigen Züchter eine möglichst große Vielfalt beim genetischen Ausgangsmaterial. Kreuzung und Selektion können daraus in jahre- oder jahrzehntelanger Arbeit Nutzpflanzen mit höherem Ertrag, besseren Resistenzen gegen Schädlinge oder Toleranzen für Dürren schaffen. Weniger Biodiversität schränkt diese Arbeit ein.



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Website: http://www.kws-getreide.de

Published: December 12, 2018



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