Verallgemeinerung der Methoden als Gentechnik in der Sache falsch – Entscheidung beschleunigt Konsolidierungsprozess in Züchtungsbranche – Immenser Schaden für Landwirtschaft
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass durch neue Methoden der Mutagenese gewonnene Organismen genetisch veränderte Organismen (GVO) sind und grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen unterliegen müssen. Saatgut Austria kritisiert die Entscheidung des EuGH scharf. Michael Gohn, Obmann von Saatgut Austria, hebt dabei vor allem die undifferenzierte sowie intransparente Einstufung als negative Punkte hervor: „Eine pauschale Unterwerfung der neuen Züchtungsmethoden unter die GVO-Richtlinie ist unwissenschaftlich und in der Sache falsch. Die Anwendung des Gentechnikrechts sollte sich aus der Methode und der Art der Veränderung in der Pflanze ergeben.“
Europäische Züchtung wird zum Museumsstück
Aus Sicht von Saatgut Austria wird die Züchtung in Europa damit zum Museumsstück. Durch die Einstufung als GVO durch den EuGH stehen die Techniken den kleinen und mittelständischen Pflanzenzüchtern in Österreich und Europa aus wirtschaftlichen Gründen und hier v.a. aufgrund der langwierigen und kostenintensiven Zulassungsprozesse nicht zur Verfügung. „Die Entscheidung fügt den kleinen und mittelständischen Züchtern immensen Schaden zu, sie sind im internationalen Wettbewerb längerfristig quasi chancenlos, was den Konsolidierungsprozess in der Züchtungsbranche weiter beschleunigt. Die Umsatzeinbußen führen zudem in der Folge zur Einstellung von Züchtungs- und Forschungsprogrammen, zur Abwanderung von Unternehmen sowie zum Verlust von Arbeitsplätzen. Auch die Landwirtschaft hat durch Sortenpatentierungen mit höheren Kosten und sinkender Vielfalt zu rechnen, denn mit den heimischen Züchtern werden auch regionale und flächenmäßig weniger bedeutende Sorten bald verschwunden sein“, so Gohn.