Germany
November 26, 2024
Im Analysejahr 2024 (01.10.2023 - 30.09.2024) haben die amtlichen Untersuchungsstellen der Bundesländer nach Angaben der LAG (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik) insgesamt 783 Saatgut-Proben von 13 verschiedenen Kulturpflanzen auf Anteile gentechnisch veränderter Organismen (GVO) untersucht. Hierbei wurden in vier Maisproben geringe GVO-Anteile nachgewiesen.
Mais und Raps (Winter- und Sommerraps) nahmen hierbei einen Anteil von 60 Prozent bzw. 27 Prozent ein (Abbildung 1, Abbildung 2 und Abbildung 3). Als weitere Kulturart wurde Soja mit einem Anteil von 6 Prozent untersucht (Abbildung 4). Mit kleiner Probenanzahl wurde außerdem Saatgut von Zuckerrübe, Lein, Zuckermais, Winterrübsen, Senf, Luzerne, Tomate, Zucchini und Rote Rübe kontrolliert (Abbildung 1). Neben den routinemäßig durchgeführten Kontrollen wurden Lein und Zuckermais in den vergangenen vier Jahren anlassbezogen untersucht. Grund hierfür waren im Jahr 2020 im Rahmen von amtlichen Kontrollen nachgewiesene Anteile nicht zugelassener GVO in Zuckermais-Saatgut und Leinsamen-Ernteproben.
Hintergrund
Die Saatgutüberwachung in Deutschland liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen von Saatgut werden regelmäßig von den Bundesländern im Internet unter www.lag-gentechnik.de/saatgut.html veröffentlicht. Die Probenahmen und Analysen erfolgen in der Regel zeitlich so abgestimmt, dass im Fall eines GVO-Nachweises das betroffene Saatgut rechtzeitig eingezogen werden kann und es nicht zur Aussaat gelangt. Beprobt werden inländisch erzeugte Saatgutpartien und auf dem Markt befindliches Saatgut sowie importiertes Saatgut. Mindestens 10 Prozent der in Deutschland zur Anerkennung vorgestellten Saatgutpartien sollen untersucht werden. Alle Analysen erfolgen mit standardisierten Methoden für die Probenahme und den Nachweis von GVO in Saatgut, die vom BVL in der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach §28b des Gentechnikgesetzes veröffentlicht werden.
In der EU sind aktuell nur GVO-Maissorten zugelassen, die die gentechnische Veränderung des Maiszünsler-resistenten Mais MON810 tragen. Jedoch gilt für Pflanzen, die diese gentechnische Veränderung tragen, in Deutschland seit 2009 ein nationales Anbauverbot. Nach Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2015/412 vom 11. März 2015 hat Deutschland für MON810 und weitere aktuell zur Entscheidung über den Anbau in der EU anstehende gentechnisch veränderte Pflanzen die sogenannte „opt-out“ Möglichkeit genutzt. Demnach wird Deutschland, wie weitere EU-Mitgliedstaaten auch, von der Nutzung einer Anbaugenehmigung dieser GVO ausgenommen.
Abbildung 1: Im Analysejahr 2024 (01.10.2023 – 30.09.2024) wurden insgesamt 783 Saatgutuntersuchungen auf GVO-Anteile von den Bundesländern durchgeführt. Mais und Raps (Winter- und Sommerraps) nahmen einen Anteil von 60% bzw. 27% ein. Quelle: www.lag-gentechnik.de/saatgut.htmlQuelle: www.lag-gentechnik.de/saatgut.html
Abbildung 2: Ergebnisse der Saatgutuntersuchungen durch die Bundesländer für Mais (2009 – 2024). Die Angaben beziehen sich auf das jeweilige Analysejahr (01.10. – 30.09.). Quelle: www.lag-gentechnik.de/saatgut.htmlQuelle: www.lag-gentechnik.de/saatgut.html
Abbildung 3: Ergebnisse der Saatgutuntersuchungen durch die Bundesländer für Raps (2009 – 2024). Die Angaben beziehen sich auf das jeweilige Analysejahr (01.10. – 30.09.). Quelle: www.lag-gentechnik.de/saatgut.htmlQuelle: www.lag-gentechnik.de/saatgut.html
Abbildung 4: Ergebnisse der Saatgutuntersuchungen durch die Bundesländer für Soja (2011 – 2024). Die Angaben beziehen sich auf das jeweilige Analysejahr (01.10. – 30.09.). Quelle: www.lag-gentechnik.de/saatgut.htmlQuelle: www.lag-gentechnik.de/saatgut.html
Ausgabejahr 2024
Datum26.11.2024
Alle Dokumente hierzu sind unter folgenden Links verfügbar: