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Deutschland - Bundessortenamt hat die jährlichen Zulassungsverhandlungen für Maissorten abgeschlossen und insgesamt 18 Sorten national neu zugelassen und beschrieben


Germany
February 26, 2020

Das Bundessortenamt als zuständige Bundesbehörde für den Sortenschutz und die Sortenzulassung in Deutschland hat die jährlichen Zulassungsverhandlungen für Maissorten abgeschlossen und insgesamt 18 Sorten national neu zugelassen und beschrieben.

Für die Nutzungsrichtungen Silomais und Mais zur Biogaserzeugung sind insgesamt neun, für die Nutzungsrichtung Körnermais drei und in der Kombination aller Nutzungsrichtungen sechs Maissorten beschrieben worden.

Die Zulassung der neuen Sorten erfolgt nach den Vorschriften des Saatgutverkehrsgesetzes. Voraussetzung für die Zulassung einer neuen Maissorte ist, dass sie im Vergleich zu bereits zugelassenen Sorten eine Verbesserung in ihren Anbau- und Verwertungseigenschaften zeigt. Hierzu werden die neu gezüchteten Maissorten in der nationalen Wertprüfung vom Bundessortenamt auf ihren landeskulturellen Wert geprüft und anschließend vor dem Sortenausschuss verhandelt. Nach erfolgreicher Zulassung darf die Sorte in Deutschland und der EU angebaut werden.

Die Einstufungen für die verschiedenen Merkmale erhalten DMK-Mitglieder sowie Nutzer des DMK-Sortenspiegels unter www.sortenspiegel.de/, Sortenlisten nach Einzelkriterien/Zulassungsland D, Jahr 2020. Eine Übersicht gibt auch die zum Download verfügbare PDF-Datei unter www.maiskomitee.de, Rubrik „News“.



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Website: http://www.maiskomitee.de

Published: February 26, 2020


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